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§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,teilentgeltliche Übertragung,§ 23 Abs. 3 EStG

Wenn eine Mutter ihrem Sohn eine ETW überträgt, deren Wert laut Notarvertrag 50.000 € beträgt, und als Gegenleistung 20.000 € erhält, ist dann 1. die Gesamtrechtsnachfolge bzw. das Fußstapfenprinzip durchbrochen und die Spekulationsfrist beginnt neu zu laufen, und 2. hat der Sohn dann Anschaffungskosten von 20.000 € oder 50.000 €, wenn er im Spekulationszeitraum veräußert?
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