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Einkommensteuer,Veräußerung eines Grundstücks,Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Mandant A hat im Jahr 2019 eine EFH zu eigenen Wohnzwecken gekauft und ist nach umfassender Renovierung eingezogen. Nach nun rund 1,5 Jahren möchte er das Objekt wieder verkaufen und kann einen Mehrgewinn von rund 100.000 € erzielen. Durch die Eigennutzung sind wir in jedem Fall nicht in der Steuerpflicht, richtig!?
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