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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Anschaffungszeitpunkt

Folgender Sachverhalt. Kauf einer ETW im Januar 2014. Bis alles umgeschrieben und eingetragen war (Grundbuch etc.) 30.04.2014. Nutzung der Wohung – Selbstnutzung bis 31.05.2018 – Vermietet ab 01.06.2018 Folgende Fragen bitte ich zu beantworten: – Fällt ein Spekulationsgewinn (über drei Jahre Selbstnutzung) an bei einem Verkauf im Jahr 2022? – Beginnt die Frist für die Berechnung der Spekulation ab Datum des Kaufvertrags oder (siehe oben) ab dem 30.04.2014?
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