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Grundstücksveräußerung,Entnahme aus BV,AfA-Beträge,§ 23 EStG

Unser Mandant hat vor ca. fünf Jahren ein Betriebsgebäude ins Privatvermögen übernommen. Es wurde daraufhin privat vermietet. Während dieser Zeit erfolgten auch Abschreibungen (auf den damaligen Entnahmewert = Verkehrswert). Der Mandant hat es jetzt innerhalb der Zehnjahresfrist (seit der Entnahme) verkauft. Werden bei der Ermittlung des Veräußerungspreises die in Anspruch genommenen Abschreibungen wieder dazugerechnet?
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