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§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG,Auszug Miteigentümer,Lebensgefährtin und Kinder

Ich habe folgende Fallkonstellation: Die Personen A und B (nicht verheiratet) haben gemeinsam zu je 1/2 eine Eigentumswohnung. Diese bewohnen sie beide gemeinsam mit ihren gemeinsamen Kindern bis zum Sommer des Jahres 2021. Dann zieht A wg. Trennung aus. Die Wohnung wird allein weiter genutzt durch B und die gemeinsamen Kinder. Im Jahr 2022 erfolgt nun die Veräußerung (Kaufvertrag) des hälftigen Anteils der Wohnung von A an B. Es liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 EStG bei A vor, da seit Anschaffung noch keine zehn Jahre vergangen sind. Frage: Kann die Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG Anwendung finden? Die Wohnung wurde der Kindsmutter und den Kindern zur Nutzung überlassen.
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