Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 23 EStG,Rückübertragung,Anschaffung

Folgenden Fall müsste ich einmal geklärt wissen. Der Vater meines Mandanten ist verstorben. Dieser besaß ein Grundstück, welches er im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge auf die Adoptivschwester meines Mandanten übertragen hat. Später hat sich diese Schwester vom Vater Geld geliehen. Da sie die Schulden nicht zurückzahlen konnte, hat sie das Grundstück zurück an den Vater übertragen. Dafür wurden ihr die Schulden erlassen. Der Verkehrswert des Grundstücks und der Schuldenwert ist in der Übertragungsurkunde genannt. Die Urkunden etc. für die Rückübertragung wurden alle noch vom Vater überschrieben. Nur die letzte Unterschrift für das Grundbuch mussten die Erbengemeinschaft unterschreiben, da der Vater da schon verstorben war. Der Vorgang ist nun aber abgeschlossen. Die Erbengemeinschaft hat das Grundstück nun auch schon verkauft, und der Verkaufspreis liegt über dem Schulden- bzw. auch Verkehrswert. Erbschaftsteuer dürfte keine anfallen, da der Wert sich auf 750.000 € für drei Erben beläuft. Grunderwerbsteuer dürfte auch keine anfallen, da es ein Erbfall ist. Ist das richtig? Nun meine Frage: Wird in der Einkommensteuer die Rückübertragung an den Vater inkl. Schuldenerlass als entgeltlich/teilentgeltlich oder voll unentgeltlich gesehen? Löst dieser Vorgang die Spekulationsfrist gem. § 23 EStG neu aus, oder befinden wir uns in der ganz normalen Rechtsnachfolgervariante, und die Frist ist längst abgelaufen, da das Grundstück dem Vater schon länger als zehn Jahre gehörte? Der Vater ist im März 2021 verstorben und der Verkauf war im Sommer 2021.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen