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Einkommensteuer,§ 23 EStG,Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Mandant A (niederländischer Staatsbürger) arbeitet für eine Fluggesellschaft in Deutschland. Er geht von einer langfristigen Tätigkeit in Deutschland aus. Im Jahr 2020 erwirbt er eine Wohnung, die erst hergestellt werden muss. Die Fertigstellung erfolgt im Jahr 2022. Aufgrund der Pandemie verliert A seine Arbeitsstelle in Deutschland und findet erst in Portugal wieder eine neue Arbeitsstelle. Er verlässt Berlin und möchte die nicht mehr benötigte Wohnung verkaufen. Frage: Kann A die Wohnung steuerfrei verkaufen, da sie eigenen Wohnzwecken dienen sollte, aber zu keiner Zeit mangels Fertigstellung genutzt werden konnte?
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