Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Amateurschiedsrichter,Tankgutscheine,Sachbezugsfreigrenze

Es handelt sich um folgenden Sachverhalt. Die Schiedsrichter eines Sportverbands werden von diesem für die Leitung von diversen Spielen verschiedener Spielklassen beauftragt. Hierfür erhalten sie eine geringe Aufwandsentschädigung von 20–50 € und Reisekosten in Höhe von 0,30 € pro gefahrenen km. Die Schiedsrichter erhalten ihre Spesen und Reisekosten direkt vom Verein, bei dem sie für die Spielleitung eingeteilt werden. Beispiel: Der Schiedsrichter wird für das Spiel Eintracht Frankfurt – Darmstadt 98 eingeteilt und rechnet demnach direkt mit Eintracht Frankfurt ab. Der Schiedsrichter an sich ist kein Arbeitnehmer des Sportverbands, aber Mitglied des selbigen. Nun wurde seitens des Sportverbands folgendes Konstrukt entworfen, um den hohen Benzinpreisen etwas entgegenzuwirken: Jeder Schiedsrichter, der monatlich eine Gesamtfahrstrecke von über 300 km zu seinen Spielleitungen zurücklegt, bekommt einen Tankgutschein über 25 € ausgehändigt (zusätzlich zu den 0,30 € pro gefahrenen km), jeder Schiedsrichter, der monatlich mehr als 500 km zurücklegt, bekommt einen Tankgutschein über 40 € ausgehändigt. Die Schiedsrichter befinden sich hier in keinem Arbeitsverhältnis, kann trotzdem die 50-€-Grenze Anwendung finden? Insofern dies nicht möglich ist, können die Gutscheine nach § 37b EStG versteuert werden? Gibt es andere Möglichkeiten, die Gutscheine steuerfrei an die Schiedsrichter auszuhändigen, oder würde es sich immer um steuerpflichtigen Arbeitslohn handeln?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen