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§ 22 EStG,Leibrente,Zinsanteil

Eine Mandantin möchte ihre selbst genutzte Eigentumswohnung gegen eine lebenslange Rente an eine darauf spezialisierte Gesellschaft veräußern. Im Kaufpreis ist berücksichtigt, dass sie ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt bekommt. Die Mandantin wohnt bereits seit sechs Jahren in der selbst genutzten Wohnung. Nach welcher Vorschrift und in welcher Höhe hat die Mandantin die Rentenzahlungen zu versteuern? Macht es einen Unterschied, wenn die Mandantin die Eigentumswohnung gegen eine lebenslange Rente (höherer Preis) verkauft, ohne sich ein lebenslanges Wohnrecht einräumen zu lassen, und dafür die Wohnung zurück anmietet?
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