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Veräußerung,Spekulationsgeschäft,Wohnnutzung

Unsere Mandanten – ein Ehepaar – tauschten ihr Einfamilienhaus (Eigennutzung seit ca. 1993) mit einer Doppelhaushälfte des Sohns (Eigennutzung seit ca. 2017) mit Umzug und Ummeldung im April 2022. Der notarielle Vertrag über den Tausch wird im September 2022 geschlossen. Handelt es sich beim Sohn um ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft, da er die DHH nicht bis zum Notartermin eigennutzt? 
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