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Abfindung,Fälligkeit,Versteuerung

Ich habe heute, 21.02.2022, einen Vergleich über die Zahlung einer Abfindung an eine am 31.10.2021 ausgetretene Mitarbeiterin vom Arbeitgeber bekommen. Dieser Vergleich datiert vom 08.11.2021. Bis zum 22.11.2021 behielt sich die Klägerin eine Widerruf-Frist vor. Am 23.11.2021 wurde mitgeteilt, dass der Vergleich nicht widerrufen worden ist. Wann war die Auszahlung der Abfindung fällig? Kann/muss die Auszahlung in das Jahr 2021 „zurückgeschoben“ werden (Entstehungsprinzip, im Februar 2022 noch möglich?), da Auszahlung eigentlich im Jahr 2021 hätte erfolgen müssen, oder bleibt es bei 2022, weil es jetzt erst ausgezahlt wird (Zuflussprinzip, was zu einer sehr niedrigen LSt führt)?
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