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Besteuerungsrecht von Renten,beschränkte ESt-Pflicht

Sachverhalt: Eine natürliche deutsche Person A, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bezieht inländische Einkünfte (BU-Rente von der Deutschen Ärzteversicherung seit 10/1997–10/2025 bis zum 60. Lebensjahr). A lebt und arbeitet in UK als angestellte Ärztin und zahlt in Deutschland freiwillig Beiträge in die Ärzteversorgung für die spätere Rente ein. Fiskalische Beurteilung von A in Deutschland. Meines Erachtens steht gem. Art. 17 Abs. 1 DBA dem Vereinigten Königreich das Besteuerungsrecht für die BU-Rente zu. Die geleisteten SA hätten ohne Einkünfte keine Auswirkung.
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