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Abschreibung,Erhöhung,Wohnungsneubau

Die Familien-GbR (Vater, Mutter und zwei Kinder) möchte im Jahr 2022 ein Gebäude mit mehreren Mietwohnungen errichten. Die Wohnungen sollen komplett vermietet werden. Ein Bauantrag ist bisher noch nicht gestellt worden. Es soll eine möglichst hohe Abschreibung geltend gemacht werden. Das Gebäude soll Privatvermögen werden. In den Medien war über eine Abschreibung für Mietwohngrundstücke in Höhe von 3 % berichtet worden. Frage: Ist Ihnen über eine 3%ige Abschreibung etwas bekannt? Welche Voraussetzungen müssten für eine Inanspruchnahme erfüllt sein (Datum Bauantrag etc.)? Ist hierüber schon etwas beschlossen worden, bzw. wann ist mit einem Beschluss dieser Regelungen zu rechnen?
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