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Fortführung,Direktversicherung,§ 22 Nr. 5 EStG

Die Mandantin hat vor zehn Jahren eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Seit zwei Jahren ist sie selbstständig. Die Versicherung ist nun eine privat fortgeführte betriebliche Altersversorgung zur ehemaligen Direktversicherung in Form einer fondsgebundenen Rente. Sie möchte diese nun weiter besparen. Sind die Beiträge in diese Versicherung Sonderausgaben? Und wie sind die Rentenzahlungen zu besteuern? Leistungen der Versicherung bei Rentenbeginn (im Alter von 67 Jahren) lebenslange Altersrente oder einmalige Auszahlung; im Todesfall vor Rentenbeginn einmalige Leistung.
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