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§ 23 EStG,vermögensverwaltende Personengesellschaft

Eine natürliche Person besitzt seit 2000 ein Grundstück im Privateigentum und hat darauf ein Erbbaurecht eingeräumt. Im Jahre 2018 hat er das Grundstück in die vermögensverwaltende Familien-KG eingebracht. Er ist 50%iger Komplementär der KG und seine Ehefrau ist 50%ige Kommanditistin der KG. Die Einbringung des Grundstücks in die KG erfolgte unentgeltlich. Jetzt im Jahr 2022 möchte er das Grundstück aus der KG heraus an einen Dritten verkaufen. Frage: Kann er das Grundstück verkaufen, ohne ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG auszulösen? Gilt dieses auch für seine Ehefrau, welcher im Jahr 2018 50 % des Grundstücks unentgeltlich angewachsen sind? Ist etwas bezüglich der Kapitalkonten im Jahr 2018 zu beachten, damit der Vorgang für die Ehefrau nicht doch entgeltlich wird, was nicht gewollt ist?
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