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Privates Veräußerungsgeschäft,Familienwohnheim,GbR

Die Mutter des A sowie die Ehefrau des A haben eine GbR errichtet. Die GbR hat ein Wohnhaus (mit eigenen und Fremdmitteln) gebaut und anschließend nach Fertigstellung und Bezugsfertigkeit an A vermietet (Beginn des Mietvertrags 1.3.2020). Seitdem bewohnt dieses Wohnhaus A mit seiner Familie (Ehefrau und Kinder). Es wurde also ausschließlich zu Wohnzwecken der Familie A genutzt. Familie A will nun wieder aus dem Wohnhaus ausziehen; das Objekt soll von der Eigentümer-GbR (Mutter des A und Ehefrau des A jeweils zu 50 %) danach veräußert werden. Fragestellung: Liegt bei dem beabsichtigten Veräußerungsgeschäft ein Fall des steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG vor oder greift die Ausnahmevorschrift von Satz 3 (steuerfreie Veräußerung des Wohnheims)?
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