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Containerschiff,Sale-and-lease-back-Verfahren

Sachverhalt: Die Schiffsgesellschaft, eine GmbH & Co. KG (kurz KG), hatte bisher ihr Containerschiff über einen Bankkredit finanziert. Da die Konditionen von der KG nicht mehr erfüllt werden konnten, musste sie sich einen neuen Investor suchen. Letztlich fand die KG einen australischen Investor (kurz: Investor). Nachfolgende Vereinbarung wurde getroffen: Die KG verkauft das Schiff an den Investor zu einem Verkaufspreis von 11.750.000,00 USD. Der Buchwert des Schiffs zum Verkaufszeitpunkt beträgt 16.000.000 €. Danach chartert die KG im Rahmen eines „Bareboat-Leaseback“ das Schiff vom Investor zu einer festen monatlichen Charterrate zurück. Es werden laut Vereinbarung 60 feste monatliche Charterraten vereinbart, im 1. Monat beträgt die tägliche Charterrate 4.444 USD, im 2. Monat 4.364 USD, dann im 60. Monat 3.635 USD. Der Charterzeitraum beträgt 3 Jahre plus 1 + 1 Jahr Verlängerungsoption. Die Verlängerungsgebühr beträgt 0,5 % vom Verkaufspreis. Die KG hat nach Vertragsabschluss 2 % Vorabgebühr und 3 % Bereitstellungsgebühr des Verkaufspreises von 11.750.000 USD zu zahlen. Die KG hat zum Ende eines jeden Monats die Möglichkeit, mit einer Frist von einem Monat das Schiff zu einem Kaufoptionspreis zurückzukaufen. Die KG ist verpflichtet, das Schiff zum Ende der Chartervereinbarung, ggf. inklusive Optionsverlängerung, zum Kaufoptionspreis zurückzukaufen. Die Kaufoptionspreise sind vertraglich fest vereinbart. Im 1. Monat beträgt der Kaufoptionspreis 11.687.186 USD, dieser verringert sich jeden Monat um 62.814 USD, so dass im 60. Monat der vertragliche Kaufoptionspreis 7.981.183 USD beträgt. Der Investor liefert das Schiff an die KG „wie besehen“ ohne jegliche Gewährleistung. Des Weiteren ist vereinbart, dass der Investor das Schiff nur nach vorheriger Zustimmung der KG verkaufen darf. Die KG ist nicht berechtigt, das Schiff zu ändern. Reparaturarbeiten über 250.000 USD muss der Investor genehmigen. Die KG darf keine Sub-Bareboat-Charter ohne vorherige Zustimmung des Investors eingehen. Die KG muss die Schiffsversicherungen und die jährliche Schiffsinspektion zahlen. Vom Investor werden die von der KG zu führende Bankkonten vorgegeben. Fragestellung: Ist das Schiff weiterhin bei der KG zu bilanzieren, Handelsrecht und Steuerrecht, wenn, zu welchem Wert? Zum bisherigen Buchwert? Wie ist dann der Verkaufspreis zu behandeln, den die KG vom Investor erhält, und wie die Verpflichtung zum Rückkauf des Schiffs? Verbindlichkeit ggü. dem Investor? Sind die Charterraten als laufende Kosten zu behandeln? Oder ist der Verkauf und dann die Rückcharterung bzw. Kauf getrennt zu betrachten, also im 1. Schritt Anlagenabgang inkl. Veräußerungsergebnis und im 2. Schritt den Ausweis des Schiffs im Anlagevermögen? Dann jeweils zu welchem Wert?
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