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Privates Veräußerungsgeschäft,Eigene Wohnzwecke,Mehrere Objekte

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant beabsichtigt sein im Alleineigentum stehendes für private Wohnzwecke genutztes Gebäude in München zu veräußern. Die Anschaffung des Gebäudes liegt noch keine 10 Jahre zurück. Das Gebäude wird von Ihm, seiner Frau und dem gemeinsamen Kind bewohnt. Melderechtlich sind jedoch nur seine Frau und das Kind an dieser Adresse gemeldet. Er selbst ist weder mit dem Hauptwohnsitz, als auch mit dem Zweitwohnsitz dort registriert. Er selbst ist an einem ca. 350km entfernten anderen Wohnort gemeldet. Ist von der Steuerfreiheit bei Veräußerung auszugehen, soweit Nachweise durch z.B. Zeugenaussagen, Abbuchungen von lokalen Geschäften in München von der EC-Karte usw. erbracht werden können. Oder kann die fehlende Meldung beim Einwohnermeldeamt zur Steuerschädlichkeit führen.
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