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abgekürzte Leibrente,Ertragsanteil

Unser Mandant W hat im Jahr 2021 eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung mit zeitlich befristeter Laufzeit in Höhe von rund 15.000 € erhalten. Die Rente lief seit 01.11.2020 und erlosch zum 31.07.2021. Diese Daten wurden auch der Finanzverwaltung übermittelt. Wir haben diese nun ebenfalls in Datev Einkommensteuer eingelesen. Das Programm berechnet einen Ertragsanteil von 0 €. Eine Besteuerung dieser Rentenzahlung erfolgt also nicht. Unsere Frage ist daher: Kann dies zutreffend sein?
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