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Rückzahlung Rente,Zu- und Abflussprinzip

Mein Mandant zahlt im Jahr 2020 die Witwenrente für 2018–2019 komplett zurück. Der Rentenbescheid wurde wegen zu hoher anzurechnender Einkünfte aufgehoben. Handelt es sich dabei jetzt um negative Einnahmen i.S. des § 22 EStG, oder hat man die Möglichkeit, die Jahre 2018 und 2019 nach Verfahrensrecht entsprechend zu ändern, beispielsweise als rückwirkendes Ereignis?
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