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Spekulationsfrist,Löschung Nießbrauch

Mein Mandant (natürl. Person und unbeschr. einkommensteuerpfl.) hat am 19.07.2005 ein MFH – in Dtl. – von seinem Vater gegen Eintragung eines Nießbrauchs übertragen bekommen. Weiterhin wurde schuldrechtlich vereinbart, dass nach dem Tod des Übertragenden dessen Ehefrau (und Mutter meines Mandanten) einen Anspruch auf 50 % der Kaltmiete des MFH hat und der Ehefrau gezahlt werden muss. Am 21.07.2017 wurden der Nießbrauch und die schuldrechtliche Verpflichtung gegenüber der Ehefrau gelöscht. Nun möchte mein Mandant das Objekt verkaufen. Ist der Vorgang einkommensteuerfrei? Wenn nicht, was ist zu besteuern?
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