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Sonstige Einkünfte,§ 23 EStG,Veräußerungszeitpunkt

Unser Mandanten sind Ehegatten, die sich 2019 getrennt haben. Am 1.5.2014 haben sie ein EFH gemeinsam erworben, in dem seit 2019 nur noch die Ehefrau wohnt. Nunmehr möchte der (Ex-)Ehemann seinen Anteil seiner Frau verkaufen. Dieser Umstand löst u.E. einen Spekulationsgewinn beim Ehemann aus. Lässt sich dieser vermeiden, wenn die Ehefrau dem EM ein Darlehen in Höhe der Kaufpreises gewährt und der obligatorische Vertrag erst nach Ablauf der Spekulationsfrist geschlossen wird?
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