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Kryptowährung; wearables,Einkünfte,§ 23 EStG,Zeitpunkt Gewinnrealisierung

Mandant M hat fünf „wearables“ erworben für ca. 7.000 € Anschaffungskosten. Wearables sind virtuelle Kleidungsstücke, die zum kostenfreien Pokerspiel berechtigen. Diese werden ohne gesondertes Entgelt an drei verschiedene Pokerspieler verliehen, einer in Spanien (3), einer in Argentinien (1) , einer in Südkorea (1). Weder M noch die Pokerspieler setzen (zusätzlich) Geld ein, es handelt sich um ein „Free to Earn Play Game“. Es besteht daher kein Risiko für M oder die Pokerspieler, Geld zu verlieren. Wenn die Pokerspieler gewinnen, erhält M 30 % des Gewinns in der Kryptowährung ICE gutgeschrieben. Dies ist in der Regel täglich der Fall. M erhält täglich pro Spieler ca 130 ICE in seinem wallet gutgeschrieben (entspricht ca. 40 € pro Tag, 15.000 € pro Jahr). Fragen: 1. Liegen steuerpflichtige Einnahmen gem. EStG vor? 2. Wenn ja, wann wird eine Einnahme realisiert: a) Bei Gutschrift in Kryptowährung im wallet? b) Bei Tausch Kryptowährung in neue wearables? c) Bei Tausch Kryptowährung gegen andere Kryptowährung? d) Erst bei Auszahlung auf ein Euro-Konto?
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