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Privates Veräußerungsgeschäft,Eigene Wohnzwecke,Leerstand

Eheleute bezogen im Jahr 2016 ein voll selbst genutztes Eigenheim. Im Kalenderjahr 2020 verunfallte der Ehemann so schwer (Querschnittlähmung), dass die Eheleute im November 2021, da das Eigenheim nicht behindertengerecht ist, auszogen. Geplant ist der Verkauf des Anwesens im Jahr 2022, sofern sich ein Käufer findet. Fragen: Ist der Gewinn aus der Veräußerung gem. § 23 EStG steuerpflichtig? Oder greift hier evtl. die Ausnahmeregelung Eigennutzung, da zwischen Auszug und Verkauf keine Vermietung oder Überlassung vorliegt? Anmerkung: Meines Erachtens greift die Zwei-Silvester-Regelung nicht, da die Eheleute Silvester 2021 nicht mehr im Eigenheim selbst wohnten.
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