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§ 23 EStG,unbebautes Grundstück,Eigennutzung

Eine Mandantin kauft ein Grundstück für 93.000 € und möchte dieses bebauen zur späteren Eigennutzung. Planungskosten von 33.000 € werden aufgewendet. Voraussetzung für die Bebauung ist die Erstellung einer kleinen Brücke von ihr und ihrem Nachbarn als Zugang zum Grundstück. Der Nachbar verstirbt plötzlich. Die Bebauung macht unter den neuen Voraussetzungen keinen Sinn mehr. Die Mandantin verkauft innerhalb der Frist von zehn Jahren für 160.000 €. Gibt es hier einen Ansatzpunkt, um aus der Spekulationsbesteuerung herauszukommen, insbesondere die geplante Eigennutzung bzw. der Bau zur Eigennutzung?
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