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Veräußerung,Grundstück

Zu folgendem Sachverhalt bitte ich um eine kurze Stellungnahme: Eine Frau hat im Jahr 2019 zusammen mit ihrem Lebenspartner ein Haus jeweils zu 50 % erworben. Beide sind 2019 eingezogen. 2020 fand die Hochzeit statt. Im Jahr 2021 fand die Trennung statt und die Frau ist ausgezogen. Sie hat aber weiterhin ihren Nebenwohnsitz dort gemeldet. Im Rahmen der Scheidung möchte die Frau jetzt ihre ideelle Hälfte des Hauses an ihren Noch-Ehemann unterhalb des Marktpreises veräußern. Der Ehemann wohnt weiterhin in dem Haus und möchte dort einen Teil vermieten. Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt steuerrechtlich? Entsteht hier ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG oder ist der Nebenwohnsitz ausreichend, um zu keiner Versteuerung zu führen?
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