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Einkünfteerzielung,Ehefrau

Die Eheleute ED und AD werden gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Neben Einkünften aus Renten hat der ED Einkünfte aus V+V aus einem in seinem Eigentum stehenden Mehrfamilienhaus. Die Verwaltung des Mehrfamilienhauses obliegt ausschließlich seiner Ehefrau, der AD. Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Gebäude unternimmt ausschließlich die AD. In allen Mietverträgen tritt der ED als Vermieter auf. Die Eheleute wollen die Einkünfte aus dem Objekt ausschließlich der Ehefrau AD zurechnen. Sie soll diese Einkünfte für ihre Tätigkeit behalten dürfen. Sie verwendet die Überschüsse ausschließlich für ihre eigenen Bedürfnisse. Frage: Reicht diese Konstellation aus, um die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Ehefrau als eigene Einkünfte zuzurechnen?
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