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Steuerberatungskosten,vorab entstandene Werbungskosten

Ein Mandant hat sich im Rahmen einer Erbenauseinandersetzung steuerlich beraten lassen, in welcher Gesellschaftsform er das Gebäude erwerben soll und welche steuerlichen Auswirkungen dies haben würde. Die Abrechnungen des Steuerberaters sind nach § 21 StBVV abgerechnet. Im Endeffekt hat der Steuerpflichtige das Gebäude ins Privatvermögen übernommen und erklärt nun Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Nun möchte er die entstandenen Steuerberatungskosten für die Beratung als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen. Ist dies möglich?
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