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vermögensverwaltende KG,AfA-Bemessungsgrundlage

Die A-KG (vermögensverwaltend) hat am 1.1.2010 ein Mehrfamilienhaus erworben, Kaufpreis 1 Mio. € (Gebäudeanteil 800.000 €, Grund und Boden 200.000 €) und jährlich mit 2 % abgeschrieben. Gesellschafter sind die Eheleute B jeweils zu 50 %. Die Immobilie wird am 1.1.2022 an die P-KG (vermögensverwaltend) veräußert, Kaufpreis 1,5 Mio. € (Gebäudeanteil 1.200.000 €, Grund und Boden 300.000 €). Gesellschafter der B-KG sind der Ehemann B (wie oben) und die beiden Kinder C und D jeweils zu 1/3. Der Kaufpreis wird zu 100 % fremdfinanziert. Grunderwerbsteuer fällt nicht an. Von welchem Betrag kann die P-KG die Abschreibung vornehmen? Der Ehemann B ist an der Verkäuferin (A-KG) und an der Käuferin (P-KG) beteiligt.
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