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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Wirtschaftliches Eigentum

Vater V möchte sein vermietetes Mehrfamilienhaus an seinen Sohn S übertragen (unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge). Die Übertragung war zum 01.01.2021 geplant. Aufgrund von Corona wurden Notartermine jedoch verschoben bzw. abgesagt. Bis heute fand eine notarielle Beurkundung nicht statt. Seit 01.01.2021 bekommt Sohn S jedoch (gem. mündlicher Absprache mit seinem Vater V) bereits sämtliche Mieteinnahmen aus dem Objekt. Fragen: 1. Wer hat die Mieteinnahmen einkommensteuerlich zu versteuern bzw. können Abschreibungen und Werbungskosten geltend gemacht werden? 2. Wie sind die Mietzahlungen ggf. schenkungsteuerlich zu behandeln? Liegen Schenkungen von V an S vor? Wenn ja, in welcher Höhe  (Mieteinnahmen abzgl. WK?)?
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