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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Vermietung

Wir haben zwei Mandanten (Eheleute), die zu je 50 % Bruchteilseigentum ein wertvolles Grundstück besitzen. Das Grundstück ist unbebaut und ungenutzt und befindet sich seit über zehn Jahren in ihrem Privatvermögen. Außerdem sind sie ebenfalls zu je 50 % an einer GmbH beteiligt, die hohe liquide Mittel hat. Nun beabsichtigen die Eheleute, jeweils 25 % Miteigentum an dem Grundstück an ihre GmbH zu verkaufen und auf das Grundstück anschließend – zusammen mit der GmbH – ein größeres Objekt zu bauen, das für Wohnzwecke an unterschiedliche fremde Dritte vermietet werden soll (die GmbH wird im Objekt keine Fläche nutzen). Die Kosten der Bebauung wollen zu 50 % die Eheleute tragen (aus dem erhaltenen Verkaufserlös) und zu 50 % die GmbH. Bei der GmbH stellt deren 50%iger Grundstücks- und Gebäudeanteil anschließend Betriebsvermögen dar. Bei den Eheleuten verbleibt nach unserer Ansicht ihr dann übriger jeweils 25%iger Grundstücks- und Gebäudeanteil trotzdem weiterhin im Privatvermögen. Problematisch sehen wir zwar die Bebauung zusammen mit der ihnen allein gehörenden GmbH an, was zivilrechtlich wohl eine Bauherren-GbR darstellt. Denoch denken wir, dass die grundsätzliche Gewerblichkeit der GmbH nicht auf die steuerliche Einordnung der Bauherren- und Vermietungs-GbR durchschlägt, weil die Voraussetzungen von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht gegeben sind: Die anschließende Vermietung des Objekts soll nach Absicht der Beteiligten den Bereich der Vermögensverwaltung nicht überschreiten und die GmbH ist in der GbR nicht allein geschäftsführungsbefugt (sondern nur zusammen mit den Eheleuten), so dass keine gesetzliche gewerbliche Prägung der GbR eintritt. Eine Betriebsaufspaltung resultiert aus der dargestellten Gestaltung ebenfalls nicht, so dass wir keinen Grund erkennen können, dass die jeweils 25%igen Grundstücks- und Gebäudeanteile der Eheleute künftig zwingend zu steuerlichem Betriebsvermögen würden.
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