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Werbungskosten,Straßenbau

Meine Mandantin, unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person, hat im Jahr 2019 ein Grundstück erworben, welches in einem verkehrstechnisch unerschlossenen Gebiet lag. Im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für die Bebauung des Grundstücks mit einem für die Vermietung vorgesehenen Einfamilienhaus durch meine Mandantin musste meine Mandantin eine Straße bauen (Kosten ca. 50 T€), welche mit Fertigstellung im Jahr 2020 unentgeltlich an die Gemeinde zu übereignen war. Das Einfamilienhaus wurde im Dezember 2020 fertiggestellt und ist ab März 2021 vermietet. Frage: Kann der Aufwand für die Erstellung der Straße einkommensteuerliche Berücksichtigung im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung finden?
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