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Vermietung,Eigentumswohnung

Die Mandanten haben die ETW Nr. 2 in einem Dreifamilienhaus erworben, Anteil 1/3 laut Teilungserklärung. Das Grundstück ist 800 qm groß. Der Eigentümer der Whg.-Nr. 1 hat jedoch lt. Teilungserklärung ein Sondernutzungsrecht am Garten und dem Freisitz (entspricht 350 qm). Kann der GuB-Anteil für Wohnung Nr. 2 mit 1/3 von (800 qm – 350 qm =) 450 qm, also 150 qm x Bodenrichtwert 500 € = 75.000 € gerechnet werden? Im Kaufvertrag wurde für den Gebäudeanteil und den Grund und Boden der Kaufpreis separat ausgewiesen. Das Finanzamt stimmt dieser Aufteilung nicht zu, da nach dem vom FA ermittelten Bodenrichtwert eine Abweichung von 50 % behauptet wird. Ist die Aufteilung im Kaufvertrag zwingend anzuwenden?
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