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Anschaffungs- und Herstellungskosten Gebäude,anschaffungsnahe Aufwendungen,sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen

Ein Mandant hat zwei Wohnungen gekauft. Jetzt ist unser Mandant dabei, eine Bescheinigung über das Bauvorhaben mit der Stadt zu bekommen, d.h. Sanierungsgebiet. Ferner möchte mein Mandant normale Erhaltungsmaßnahmen vornehmen. Jedoch stellt sich hier die Frage: Sanierungsmaßnahmen (für Sonder-AfA) und Erhaltungsaufwendungen; werden diese wegen der 15-%-Grenze der ersten drei Jahre zusammengerechnet oder getrennt gezählt? Bei Zusammenrechnung würde es zu einer Überschreitung der 15 % kommen. 
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