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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Werbungskostenabzug

Vermietung und Verpachtung /Instandhaltungen Sachverhalt: Der Sohn A vermietet seit 2015 an seine Eltern eine Eigentumswohnung zur ortüblichen Bedingungen. Die Miete wird von den Eltern monatlich gezahlt. Im Jahr 2019 wird die ETW instandgesetzt. Der Vater (Mieter) hat die Handwerker beauftragt und die Rechnungen wurden auch an ihn adressiert. Ebenfalls hat der Vater (Mieter) die Rechnungen, insgesamt 16.000 € (davon 13.000 € reine Materialkosten) bezahlt. Die beiden haben vereinbart, dass der Vater dann im Jahr 2020 drei Monate seine Miete nicht zahlen muss (insgesamt für drei Monate 1.800 €), und da der Sohn A (Vermieter) bei den Instandsetzungen in Eigenleistung die handwerklichen Tätigkeiten zusammen mit seinem Vater ausgeführt hat, der Sohn A (Vermieter) nichts mehr von den Instandhaltungsrechnungen seinem Vater (Mieter) erstatten muss. Frage: Kann der Sohn A (Vermieter) die Instandhaltungskosten bei den Einkünften aus V&V als Werbungskosten geltend machen?
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