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§ 21 EStG,§ 15 EStG,H 15.6 EStH,R 15.7 EStR,§ 68 BewG,Betriebsvermögen bei Photovoltaikanlage auf vermietetem Gebäude

Unser Mandant ist Eigentümer eines Gebäudes, welches sich seit mehr als zehn Jahren in seinem Eigentum befindet. Er erzielt hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Mandant möchte nun eine PV-Anlage auf dem Dach dieses Gebäudes errichten und den erzeugten Strom an die Mieter seines Gebäudes verkaufen. Die Einkünfte aus der PV-Anlage stellen unbestritten Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. Unser Mandant befürchtet nun, dass durch diese Konstellation im Fall eines Verkaufs des Gebäudes mit der PV-Anlage der gesamte Vorgang zu einer Steuerpflicht führt, und somit auch der Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie steuerpflichtig wäre, obwohl er diese bereits zehn Jahre in seinem Eigentum hält. Aus unserer Sicht wäre der Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie steuerfrei. Welche Rechtsauffassung ist zutreffend? Außerdem vermietet unser Mandant aktuell 20 Pkw-Stellplätze und erzielt hieraus ebenfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er möchte diese Stellplätze an einen anderen Unternehmer vermieten, der diese Stellplätze wiederum kurzfristig an Parkende gegen Gebühr (z. B. für eine Stunde oder einen Tag) vermietet. Unser Mandant erhält 50 % der tatsächlich eingenommenen Parkgebühren als Miete. Führt dieser Sachverhalt zu einer Gewerblichkeit der Parkplätze? Dass die kurzfristige Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist, ist unbestritten.
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