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Rentenvermächtnis,Werbungskosten

Testamentarisch wurden zwei Erben eingesetzt und mit einem Vermächtnis zu Gunsten einer dritten Person beschwert. Bei dem Vermächtnis handelt es sich um eine lebenslange monatliche Rente. Das vererbte Vermögen besteht in umfangreichem Grundbesitz. Frage: Nachdem es den § 10 Ziff. 1a Nr. 2 EStG nicht mehr gibt, gibt es Möglichkeiten, die gezahlten Rentenbeträge einkommensteuerlich in irgendeiner Weise zu berücksichtigen?
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