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§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG,§ 255 HGB,Nachträgliche Herstellungskosten

Der Steuerpflichtige hat eine Immobilie gekauft, Kaufpreis 580.000 €. Der Bodenwert beträgt 570.000 € (Bodenrichtwert x Grundstücksfläche). Im Kaufpreis ist lt. Notarvertrag Inventar i.H.v. 50.000 € enthalten. Das Gebäude ist grundsätzlich nutzbar, soll jedoch umfangreich saniert werden. Fragen: 1. Ist die Grenze von 15 % des Kaufpreises zur Beurteilung der anschaffungsnahen Herstellungskosten hier anzuwenden, da sie sachlich nicht zutreffend ist (15 % von 10.000 €)? Gibt es andere Beurteilungskriterien? 2. Ein Mietinteressent hat sich bereiterklärt, die Sanierungskosten in Höhe von 180.000 € vollständig zu übernehmen. Zur Sanierung gehören die Instandsetzung von Leitungen, Böden, Türen und auch das Versetzen von Wänden, um die Nutzung an die Wünsche des Mieters anzupassen. Im Gegenzug soll vereinbart werden, dass die monatliche Miete in den ersten fünf Jahren um 50 % reduziert wird. Können die Sanierungskosten beim Mieter als Reparaturaufwendungen direkt als Betriebsausgabe geltend gemacht werden? Ist die Vereinbarung aus Sicht des Mieters eine Steuergestaltung gem. § 42 AO? Mieter und Vermieter sind fremde Dritte.
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