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gewerblicher Grundstückshandel,Vorbehaltsnießbrauch

Sachverhalt und Frage: Im Jahr 2017 hat X eine Immobilie mit zwölf Wohneinheiten (Wohn- und Teileigentum) errichtet. Hiervon veräußerte sie vier Wohneinheiten im Jahr 2017 und eine weitere im Jahr 2019. Die Veräußerungen wurden im Rahmen eines gew. Grundstückshandels deklariert und versteuert. Nun möchte X zwei Wohneinheiten auf ihren Ehemann unentgeltlich übertragen. Sie behält sich allerdings das Nießbrauchsrecht vor. Sie trägt weiterhin alle Kosten inkl. der Finanzierungskosten und auch der außergewöhnlichen Kosten. Lösen diese beiden Übertragungen auf den Ehemann ertragsteuerliche Konsequenzen aus?
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