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Untervermächtnis,Zahlung,Anschaffungskosten

Ein Testament wurde in der Vergangenheit wie folgt gestaltet (grobe Schilderung): Mutter setzt ihre zwei Söhne (S1 und S2) zu Erben zu je 1/2 ein. Sie belastet diese Erben mit einem Vorausvermächtnis gegenüber S1. Im Rahmen dieses Vorausvermächtnisses erhält S1 eine Immobilie. S1 wird im Gegenzug mit einem Untervermächtnis in Höhe des hälftigen Verkehrswerts der Immobilie gegenüber S2 belastet. Dies ist in bar auszugleichen. Im „Normalfall“ löst das Vorausvermächtnis keine ertragsteuerlichen Konsequenzen aus. Für S1 gilt die Fußstapfentheorie bzgl. der übertragenen Immobilie. Es stellt sich jedoch die Frage, welche steuerliche Auswirkung das Untervermächtnis hat. Steht dies dem § 11 EStDV entgegen? Wirkt das Untervermächtnis somit als Entgelt für den Erwerb des hälftigen Anteils von S2?
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