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Küche,Mauer

Sachverhalt: Frau E hat ihren Pensionsbetrieb eingestellt und die in die Jahre gekommene Pension grundlegend modernisiert. Die bisherige Zimmereinteilung blieb bestehen, das Bad wurde neu gefliest und neu eingerichtet (Dusche, Waschbecken und WC erneuert). Die bisherigen veralteten Küchen in den Zimmern wurden entfernt und durch neue und moderne Küchen ersetzt. Im Außenbereich wurde eine Stützmauer durch eine moderne Stützmauer ersetzt. Das Finanzamt hat im Wege einer Außenprüfung die Erhaltungsaufwendungen geprüft. Alle Aufwendungen, außer den Kosten für die Küchen und den Kosten für die Stützmauer, wurden als Erhaltungsaufwendungen akzeptiert. Die Kosten für den Einbau der neuen Küchen hat das Finanzamt nicht als Erhaltungsaufwand anerkannt und die Anschaffungskosten auf zehn Jahre abgeschrieben. Die Kosten für die Stützmauer wurden ebenfalls nicht als Erhaltungsaufwendung anerkannt und werden als Außenanlage auf zehn Jahre abgeschrieben. Nachdem die bisherige Zimmeraufteilung beibehalten wurde und die Gästezimmer nur modernisiert wurden, sind nach unserer Auffassung alle Kosten (einschl. Kosten für die Küchen und die Kosten für die Stützmauer) als Erhaltungsaufwendungen zu behandeln. Frage: Ist unsere Auffassung richtig?
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