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Grunstücksgemeinschaft,Aufteilung der Einkünfte,§ 21 EStG

A und B sind je zu 50 % Eigentümer eines Mehrfamilienhauses im Rahmen einer Grundstücksgemeinschaft. Die Gesamtwohnfläche umfasst 500 m². Die Grundstücksgemeinschaft vermietet davon 60 m² an B. Der Rest ist fremdvermietet. Wie sind die Einkünfte aus V+V aufzuteilen für den an den Gesellschafter B vermieteten Anteil?
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