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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Werbungskostenabzug

Meine Mandantin hat eine Wohnung (ca. 50 Jahre alt) per 31.12.2019 zum Preis von 85.000 € gekauft (Größe ca. 75 qm). Der Kaufpreis liegt wegen erheblicher Schäden unter dem Marktwert. Es gibt weder Mietspiegel noch ortsübliche Miete. Die Wohnung wird per 01.03.2020 vermietet. Da sie sich derzeit in einem verwahrlosten Zustand befand, wurde folgende Vereinbarung beschlossen: Die Miete wird für den Zeitraum ab dem 01.03.2020 bis 01.03.2021 auf 232 € pro Monat festgelegt. Davon sind 130 € Nebenkosten und 102 € Kaltmiete. Die Müllgebühren werden vom Mieter direkt beglichen. Meine Mandantin verpflichtet sich, folgende Arbeiten durchzuführen: Anstrich der kompletten Wohnung, Beseitigung von Schimmel, Komplettsanierung des Badezimmers, Renovierung des Küchenraums und Einbau einer neuen Küche, Einbringung eines neuen Bodenbelags in sämtlichen Räumen. Die Arbeiten sollen innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein. Frage: Wie können die Werbungskosten angesetzt werden? Können sämtliche Kosten in voller Höhe angesetzt werden, da die geringe Miete für den bestimmten Zeitraum festgelegt wurde und nach Renovierung wieder angehoben wird und gem. § 21 Abs. 2 EStG über 66 % bzw. 50 % liegt? Oder sind die Kosten für den Zeitraum aufzuteilen?
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