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Erhaltungsaufwand,Werbungskosten,§ 82b EStDV

Die Eheleute V sind Eigentümer eines gemischt genutzten Grundstücks. Das Gebäude hat vier Etagen mit einer Wohn-/Nutzfläche von ca. 180 qm. Das EG mit 30 qm Nutzfläche ist zu einer Nettomiete von 500 € gewerblich vermietet. Die oberen drei Etagen mit einer Wohnfläche von 150 qm sind an den Sohn S vermietet. Die Nettomiete beträgt 1.000 € und übersteigt knapp den Mittelwert des Mietpreisspiegels. Im Kj. 2020 wurden umfangreiche Renovierungen durchgeführt. Teilweise wurden diese mit einem Mieterdarlehen des S finanziert. S hat auch selbst Eigenleistungen im Rahmen der Renovierungen erbracht. Die Aufwendungen für die Renovierungen betragen ca. 70 T€. Die Instandhaltungen betrafen: Bäder, drei Bäder wurden erneuert. In diesem Zusammenhang wurden Wasserleitungen erneuert. Es wurde auch wieder verkleidet (Trockenbauarbeiten). Die Holztreppe im gesamten Treppenhaus wurde abgeschliffen und neu lackiert. Die Bodenfliesen im gesamten Haus wurden erneuert. Türen und Rahmen wurden im gesamten Haus erneuert. Die Holzlamellen der Fenster wurden abgeschliffen und neu lackiert. Fragen: 1. Handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen? 2. Können diese auf fünf Jahre verteilt werden?
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