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§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG,Drittaufwand,Innenverhältnis

Meine Mandantin (58 Jahre) beabsichtigt, ein Zweifamilienhaus zu erwerben und zu vermieten. Das Objekt wird teils mit Eigenkapital und teils mit Fremdkapital finanziert. Die finanzierende Bank möchte nun aufgrund des Alters meiner Mandantin, dass der Sohn ebenfalls Darlehensnehmer wird (nur Bürge lehnt die Bank ab). Es stellt sich daher die Frage, wie dies zu beurteilen ist? Meine Mandantin wird Alleineigentümerin des Objekts und erhält die Mieteinnahmen in voller Höhe. Von diesen wird das Darlehen zurückgezahlt. Der Sohn hat keine Einnahmen und das Darlehen selbst nicht verwendet. Hier stellt sich die Frage, liegt ein Darlehen vom Sohn an die Mutter vor (weitergereichtes Darlehen)? Kann die Mutter die kompletten Darlehenszinsen abziehen? Oder muss man so weit gehen, dass der Sohn bei einem weitergereichten Darlehen nunmehr selbst (fiktiv) Zinseinnahmen erzielt (§ 20 EStG)? Aber was wäre dann mit seinem (fiktiven) Zinsanteil am Darlehen? Könnte der überhaupt gegengerechnet werden? Weil der Werbungskostenabzug bei § 20 EStG ja nur eingeschränkt möglich ist?
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