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Dauerwohnrecht,Spekulationsgewinn

Meine Mandanten (Ehefrau und Ehemann) verkaufen ihre Eigentumswohnung, die sie seit 2013 besitzen, an die Tochter zu einem höheren Preis, als sie im Jahr 2013 bezahlt haben. Gleichzeitig wollen sie ein unentgeltliches und lebenslanges Wohnrecht, welches im Grundbuch eingetragen werden soll. Es gibt zwei Wohnrechtsbestellungen: ein „normales Wohnrecht“ und ein Dauerwohnrecht. Ich bin mir nicht sicher, ob ich die steuerliche Rechtslage hier vollumfassend einordne. Geben Sie mir bitte Ihre Rechtsauffassung wieder, auch im Hinblick auf die Spekulationsfrist.
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