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Werbungskosten,Veranlassungszusammenhang

Eine zu Vermietungszwecken bestimmte und vorher auch zur Vermietung genutzte Immobilie wurde in den Jahren 2020 bis Anfang 2022 umfassend saniert. Die Aufwendungen hierzu stellen Werbungskosten dar. Nun ist es beabsichtigt, diese Immobilie steuerfrei zu veräußern. Besteht die Gefahr, dass die Sanierungsaufwendungen nicht mehr i.Z. mit den VuV-EK stehen und diese nicht mehr zu berücksichtigen sind?
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