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Nießbrauch,Vermächtnis,entgeltliche Ablösung

Der Steuerpflichtige A stirbt. Alleinerbe ist der Sohn S, es gibt noch Vermächtnisse, insbesondere zur Ehefrau EF. Zum testamentarischen Nachlass gehört u.a. eine vermietete Gewerbeimmobilie, für die die EF durch ein Vermächtnis den Nießbrauch erhält. 1. Frage) Im vorherigen Testament wurde der EF in Textziffer 8) ein Anspruch auf die Mieten der Gewerbeimmobilie vermacht, und zwar die Nettomieteneinnahmen ohne Berücksichtigung der Abschreibungen, jedoch mit Berücksichtigung der notwendigen Instandhaltungskosten, soweit sie der Vermieter zu tragen hat. In einem späteren Erbvertrag wird die Anordnung in Ziffer 8 des Bezugstestaments aufgehoben. Stattdessen wurde ein lebenslänglicher Nießbrauch an dem Grundstück vermacht. Ausdrücklich wird festgestellt, dass der Nießbrauch unentgeltlich ist. Zur etwaigen Kostentragung (z.B. Instandhaltungskosten) wird nichts ausgeführt. Daher gelten die allgemeinen Nießbrauchsregeln? Frage 2) Wenn die allgemeinen Regeln gelten, dann hat der Nießbraucher Renovierungskosten, Grundsteuer, Versicherungen etc. zu tragen. Der Eigentümer trägt Ausbesserungen und Erneuerungen. Wenn die Parteien aber davon ausgehen, dass die Regelung im ersten Testament Wunsch und Wille des Erblassers war und der Eigentümer S also die Kosten tragen soll, dann wären dies m.E. Schenkungen von S an EF. Kann das durch vertragliche Regelungen vermieden werden? Frage 3) Um die Abrechnungsschwierigkeiten bei der Einkommen- und Umsatzsteuer zu vermeiden, haben die Parteien die Idee, dass der Eigentümer S der EF den Nießbrauch abkauft (Kaufpreis soll verrentet werden). Wie muss man die Vermächtniserfüllung betrachten? Das Recht der Fruchtziehung gehört ja grds. zum Eigentum am Grundstück. Ist der Verkauf des Nießbrauchsrechts dann ein „Spekulationsgeschäft“ oder wird die Besitzzeit des A (ggf. über S) an die EF übertragen? Frage 4) Grundsätzlich kann ein Nießbrauch nicht verkauft werden. Ist es richtig, dass der Verkauf an den Eigentümer aber möglich ist? Dann könnte S direkt vermieten und die Zahlungen an EF steuerlich geltend machen, oder?
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