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Fortbildungskosten,Bildungsaufwendungen,§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG

Ein Mandant besitzt fünf Eigentumswohnungen und veranlagt diese als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er hat an Fachkongressen, Stammtischen zum Thema Immobilien teilgenommen und einen Kurs zum Thema erfolgreiche Erweiterung des Immobilienbestands (wie suche ich eine Immobilie, wie berechne ich die Rendite, wie verhalte ich mich bei Finanzierungsgesprächen, wie renoviere und saniere ich effizient etc.) besucht. Das Finanzamt will die Fortbildungskosten bei Vermietung und Verpachtung nicht anerkennen, weil die Aufwendungen in keinem Zusammenhang mit den Einnahmen oder Ausgaben stehen, weil keine fachspezifischen Inhalte vermittelt wurden, sondern allgemeine Inhalte, und weil die Teilnahme durch Verfolgung von privatem Nutzen (Verbesserung gesellschaftlicher Stellung) getrieben war. Somit sind die Aufwendungen Kosten der privaten Lebensführung. Was kann dem entgegengesetzt werden, um die Anerkennung der Werbungskosten bei V+V durchzukriegen?
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