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Einkommensteuer,Vermietung und Verpachtung,Werbungskostenabzug

Ehefrau A ist zu 100 % Eigentümerin einer Immobilie. Ihr Ehemann B betreibt in dem Gebäude eine GmbH. B hat aber ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie der A. A lässt nunmehr das Zimmer, in dem der B seine GmbH betreibt, umfangreich renovieren. Die Kosten hierfür setzt sie als Werbungskosten bei der Anlage V+V an. Die A erhält von der GmbH des B lt. Mietvertrag 100 € mtl. bezahlt. Die Werbungskosten betragen im Renovierungsjahr 10.000 €. Ist aufgrund des Wohnrechts des B der Werbungskostenabzug der A bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich überhaupt anzuerkennen?
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